Im Ganztagsförderungsgesetz ist festgelegt, dass ab dem Schuljahr 2025/2026 ein Rechtsanspruch für Grundschulkinder vom Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klasse auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung besteht. Dieses Angebot ergänzt schulischen Unterricht und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 24 SGB VIII. Bislang blieb die Frage der Ganztagsbetreuung in Fachdebatten zum Kinder- und Jugendschutz eine Randnotiz. Fest steht jedoch: Die Medienpädagogik, Missbrauchs-, Gewalt- und Suchtprävention bietet ein erhebliches pädagogisches Potenzial für die Arbeit mit Grundschulkindern. Der Kinder- und Jugendschutz sollte daher grundsätzlich als möglicher Akteur im Spektrum der Ganztagsschulen wahrgenommen und eingebunden werden. Kinder- und Jugendschutz als zentraler Bestandteil der Ganztagsschulen: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) fordert dazu auf, die Herausforderungen des Kinder- und Jugendschutzes im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter verstärkt in den Blick zu nehmen. Die Autorinnen und Autoren der vorliegenden Ausgabe geben Impulse, wie Schutzkonzepte, Präventionsansätze und interdisziplinäre Zusammenarbeit sowohl im schulischen als auch im außerunterrichtlichen Bereich gestärkt werden können.
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