Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat über die richterliche Zuständigkeit für die Frage einer möglichen Abänderung einer Jugendstrafe entschieden, die wegen der gesetzlich neu geregelten und teilweise auch rückwirkend geltenden Straffreiheit privaten Cannabiskonsums (Konsumcannabisgesetz, KCanG) neu zu prüfen war. Beschluss vom 23.04.2024, Az. 4 OGs 10/24. Online unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2024, S. 126-130
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