Die Entwicklung von Schutzkonzepten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist gemäß § 45 SGB VIII verpflichtend. Institutionen müssen dementsprechend Wege finden, wie sie ein Schutzkonzept entwickeln und in ihren Einrichtungen verankern. Wie dies mittels eines dialogisch-empirischen Entwicklungsprozesses realisiert werden kann, wird im Beitrag dargestellt.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2024, S. 119-122
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