Tim Wersig, Carmilla Eder-Curreli

Über den Prozess einer dialogisch-empirischen sowie kinderrechtsbasierten Schutzkonzeptentwicklung

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 3/2024

Die Entwicklung von Schutzkonzepten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist gemäß § 45 SGB VIII verpflichtend. Institutionen müssen dementsprechend Wege finden, wie sie ein Schutzkonzept entwickeln und in ihren Einrichtungen verankern. Wie dies mittels eines dialogisch-empirischen Entwicklungsprozesses realisiert werden kann, wird im Beitrag dargestellt.

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2024, S. 119-122

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