Jugendhilfeplanung und Jugendschutz stehen in Jugendämtern in einer direkten Beziehung zueinander. Die Planung stellt dabei das Gerüst, um den Jugendschutz für seine Ansprüche zu wappnen. Beispielhaft wird dies am neuen Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis verdeutlicht, welches auch in Jugendämtern zu erheblichen Diskussionen geführt hat. Welche Schritte die Teillegalisierung für die Jugendhilfeplanung erfordert und welche Konsequenzen dies für den erzieherischen Jugendschutz nach sich zieht, wird anhand eines Beispiels aus dem Jugendamt im Landratsamt München deutlich.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2024, S. 113-116
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