Roll, Sigmar

Jugendschutz an der Grenze von (legalem) religiösem Fanatismus und (illegalem) Extremismus

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 1/2016

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Bayreuth hat eine behördliche Entscheidung über die Ausweisung eines islamisch-salafistischen Gläubigen aufgehoben, da die vorgeworfenen Ausweisungsgründe nicht bewiesen seien. Im Beitrag wird das Urteil vom 12.02.2015; Aktenz. V ZB 185/14 dargestellt und erläutert.

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 1/2016, S. 32-37

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