Viele Menschen fordern »das Glück« mit den unterschiedlichsten Glücksspielarten heraus und hoffen, auf den großen Gewinn. Die meisten nutzen Glücksspiele zur Unterhaltung und Freizeitbeschäftigung und haben keine Probleme, eine Minderheit gilt aber als gefährdete oder sogar schon pathologische Spieler. Auch Jugendliche – vorrangig Jungen – spielen bereits, wenngleich z.B. das Jugendschutzgesetz eindeutig die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen in Spielhallen sowie die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten verbietet (§ 6 JuSchG). Aus Berichten von Spielsüchtigen weiß man aber, dass das Spielen an Automaten im Jugendalter z.B. in Gaststätten und Imbissen oftmals der Einstieg in die Glücksspielsucht war.Ordnungsrechtlicher und erzieherischer Jugendschutz sind beim Glücksspiel gleichermaßen wichtig. Die gesetzlichen Regelungen müssen kontrolliert und evaluiert werden, präventive Maßnahmen kontinuierlich und langfristig angelegt sein, so der Grundtenor der Beiträge in der aktuellen Ausgabe von Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis – KJug.
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