in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 2/2026
Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 23.12.2025 (Az. 15 O 271/23) verboten, personenbezogene Daten von Kindern im Alter von 13 bis 15 Jahren für personalisierte Werbung zu verwenden, ohne die Einwilligung der Eltern einzuholen. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands teilweise statt. Die Verbraucherschützer hatten kritisiert, dass das Alter der Nutzer:innen nicht ausreichend prüfe und sich allein auf die Altersangabe bei der Registrierung verlasse. Nach Ansicht des Gerichts müssen Betroffene grundsätzlich einwilligen, wenn ihre Daten genutzt werden sollen, um ihnen personalisierter Werbung auszuspielen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist die Zustimmung der Eltern nötig.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 2/2026, S. 66-73
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