in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 2/2026
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Stellung bezogen. Die BAJ begrüßt, dass der Entwurf digitale Gewalt rechtsgebietsübergreifend adressiert und damit zentrale Fragen des Kinder- und Jugendmedienschutzes berührt. Zugleich betont die BAJ, dass Schutzlücken geschlossen werden müssen, ohne Kinder und Jugendliche in entwicklungsbezogenen oder peerbezogenen Konstellationen unverhältnismäßig zu kriminalisieren. Prävention, Aufklärung, Beratung und Rechtsdurchsetzung müssen konsequent zusammengedacht werden. Die Stellungnahme findet sich unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/entry/ffddd
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 2/2026, S. 58-59
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