Hamburg hat bereits im Jahr 2012 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder bis zum 14. Lebensjahr im Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) verankert. Die Entwicklung der Ganztagsbetreuung an Hamburger Grundschulen ist vor dem Hintergrund der Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztag für Grundschüler:innen für andere Großstädte, aber auch für ländliche Regionen interessant. Sie zeigt die Herausforderungen, die bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf die Kommunen und Länder zukommen, exemplarisch auf.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2025, S. 105-110
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