Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein (OVG) hat eine Beschwerde gegen die verwaltungsgerichtliche Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen, mit dem die Antragsteller begehren, dem Antragsgegner zu untersagen, das von ihm betriebene Vergabeverfahren betreffend das »Modell Klassenassistenz« weiter durchzuführen, und vielmehr den Trägern der freien Jugendhilfe für ihre Beteiligung an dem Modell den Zuschlag zu erteilen. Der Beitrag aus der Rubrik „Recht“ findet sich unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 1/2025, S. 29-35
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