Lüders, Christian

Inklusiver Kinder- und Jugendschutz – was nun? Nach dem vorläufigen Scheitern der dritten Stufe

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 1/2025

Das geplante Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) konnte in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr beschlossen werden. Dennoch besteht auch jetzt schon eine Verpflichtung des (erzieherischen) Kinder- und Jugendschutzes, seine Angebote inklusiv auszugestalten. Neben dem Vorhandensein fachlicher und institutioneller Voraussetzungen für ein inklusives Angebot, bedarf es einer schrittweisen und bedarfsorientierten Prüfung der vorhandenen Angebote, einer Weiterentwicklung von bedarfsorientierten Inhalten und Arbeitsformen und eines großen Fort- und Weiterbildungsbedarfes für die im Feld haupt-, neben- und ehrenamtlich Engagierten. Dieser bezieht sich einerseits auf die Lebens- und Bedarfslagen der jeweiligen jungen Adressat:innen, andererseits auf die fachlichen Standards und Arbeitsformen der Eingliederungshilfe und inklusiver Praxis, die (förder-)rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Zuständigkeiten und Kooperationspartner:innen.

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 1/2025, S. 2-4

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