Das Verwaltungsgericht Koblenz (3. Kammer) hat eine Verfügung bestätigt, mit der das Betreiben eines Verkaufsautomaten für Wein und Sekt unter den Umständen des Einzelfalls untersagt worden war (Urteil vom 27.05.2024, Az. 3 K 972/12.KO).
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 4/2024, S. 175-179
Weitere Artikel zu den verwendeten Schlagworten finden:
4x jährlich die aktuelle Ausgabe pünktlich erhalten und online Zugriff auf alle PDF-Dateien: