Huerkamp, Dinah

Verjährt ist nicht vergessen … Rekord-Schmerzensgeld nach Verzicht auf die Einrede der Verjährung: Rechtlicher Meilenstein bei der Aufarbeitung kirchlichen Missbrauchs

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 4/2023

Im Fokus steht ein aktuelles Urteil des Landgerichtes (LG) Köln (Urteil vom 13.06.2023, Az. 5 O 197/22). Dieses hat das Erzbistum Köln nach seinem Verzicht auf die Einrede der Verjährung als Dienstherrn des Schädigers wegen hundertfachen sexuellen Missbrauchs zur Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 300.000,- Euro nebst Zinsen abzüglich der bereits im kirchlichen Anerkennungsverfahren gezahlten 25.000,- € und zur Zahlung von Schadensersatz für vorgerichtliche Tätigkeiten verurteilt. Es hat zudem festgestellt, dass das Erzbistum alle künftigen materiellen Schäden zu ersetzen hat, sofern entsprechende Forderungen nicht auf Dritte übergegangen sind. Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen. Online unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht.

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 4/2023, S. 178-187

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