Kinderrechte gelten vollumfänglich auch im digitalen Umfeld, da das digitale Handeln sich unmittelbar auf den Alltag von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Inwieweit es jedoch einen Zusammenhang gibt zwischen Algorithmen basierten Empfehlungen, die an Kinder und Jugendliche gerichtet sind, und deren persönlicher Integrität, bedarf der weiteren Betrachtung. Angesichts der Komplexität Algorithmen basierter Empfehlungssysteme und der damit verbundenen wirtschaftlichen Interessen wird Medienkompetenz allein nicht die Antwort sein.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2023, S. 118-122
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