Vor dem Hintergrund der diesjährigen Silvesterkrawalle in Berlin und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichkeit. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz hat sich zu Forderungen nach einer Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze positioniert. Denn Angebote zur Prävention von Gewalt an und durch Jugendliche gehören seit vielen Jahren zum festen Bestandteil des Kinder- und Jugendschutzes. Online unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/stellungnahmen.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2023, S. 116-116
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