Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision zurückgewiesen, die ein Stiefvater gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs seines Stiefsohnes eingelegt hatte (Urteil vom 03.05.2022, Az. 3 StR 481/22). Online unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 2/2023, S. 78-82
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