Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Jahr 2021 wurde im § 45 die Pflicht zur Erstellung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt festgeschrieben. Ein sog. Gewaltschutzkonzept gilt seither für Einrichtungen mit bestehender Betriebserlaubnis und solche, die zukünftig die Betriebserlaubnis erhalten wollen. Im Beitrag werden die Bedeutung und präventiven Chancen eines institutionellen Kinderschutz-Konzeptes aufgezeigt. Darüber hinaus wird vermittelt, wie die Erstellung eines Kinderschutz-Konzeptes in Institutionen gelingen kann und welche Schritte dafür notwendig sind. Die Literaturliste zum Beitrag findet sich unter https://www.kjug-zeitschrift.de/de/literaturlisten.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 2/2023, S. 66-72
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