Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten im Land Brandenburg ist im § 18a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) festgeschrieben. In diesem Zusammenhang sind u.a. das Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg (KiJuBB) und die neu berufene Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte aktiv. Brandenburg ist damit im Vergleich zu anderen Bundesländern einer der Vorreiter in der Kinder- und Jugendbeteiligung.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 1/2023, S. 24-27
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