Roll, Sigmar

Nur ein paar Züge – und dann! Gefahren bei der Shisha-Nutzung

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 4/2022

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt, in dem einer Minderjährigen ein Schmerzensgeld zugesprochen war, nachdem ihr in einer Shisha-Bar entgegen den Jugendschutzvorschriften die Nutzung einer Shisha gestattet worden war und sie eine Kohlenmonoxidvergiftung erlitten hatte (Beschluss vom 11.07.2022, Az. 6 U 148/21). Der Entscheidung ging folgender Hinweisbeschluss voraus (Beschluss vom 14.06.2022, Az. 6 U 148/21). Leitsatz des Gerichts (zur abschließenden Entscheidung): Die Jugendschutzvorschriften nach §§ 2, 10, 28 Jugendschutzgesetz sollen den besonderen Gefahren des Rauchens bei Jugendlichen begegnen. Erleidet eine Minderjährige beim Rauchen einer Shisha in einer Shisha-Bar eine Kohlenmonoxid-Vergiftung, realisiert sich ein Risiko, vor dem diese Vorschriften gerade schützen sollten. Online unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht.

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 4/2022, S. 169-173

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