Im Fokus steht ein Urteil der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt, wonach das kostenpflichtige Abschleppen lassen eines Kleintransporters als verhältnismäßig angesehen wird, weil von den darauf angebrachten Bildern eine Störung der öffentlichen Ordnung insbesondere gegenüber Schulkindern einer benachbarten Schule ausgegangen sei (Urteil vom 05.06.2018, Az. 3 K 1937/17.DA). Das Urteil wird auszugsweise vorgestellt und kommentiert. Der Beitrag findet sich online unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2022, S. 128-132
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