Kindeswohl und Kinderschutz in gelebter Behördenkooperation zwischen Jugendamt und Polizei mit dem Ziel, eine gelingende institutionsübergreifende Zusammenarbeit im Sinne der von Gewalt betroffenen Kinder und Jugendlichen in den verschiedensten Situationen zu erreichen, bedarf verschiedener fachlicher Instrumente und Strategien guter Kooperation. Die, den Behörden Jugendamt und Polizei, jeweils zugrundeliegenden rechtlichen Rahmungen, welche ihr professionelles Handeln besonders leiten, sind geprägt von Unterschieden und führen in der gemeinsamen Kinderschutzpraxis nicht selten zu Verunsicherungen. Am Beispiel der Kooperation im Kinderschutzhandeln am Beispiel der Landeshauptstadt Düsseldorf werden die Chancen aufgezeigt, die das gemeinsame Entwickeln verbindlicher und interdisziplinäre Kooperationsstrukturen bietet.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 2/2022, S. 53-57
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