Der 1. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat beim Streit von getrenntlebenden Elternteilen über die Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder im Internet die Entscheidungsbefugnis auf ein Elternteil übertragen und dabei auch mit der Sicherstellung des Kindeswohls argumentiert (Beschluss vom 20.07.2021, Az. 1 UF 74/21). Die Frage der Verbreitung von Fotos des Kindes in digitalen sozialen Medien wird anhand des Urteils diskutiert. Der Beitrag findet sich online unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 1/2022, S. 32-37
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