Der 2. Senat des Bundessozialgerichts hat das Vorliegen eines Arbeitsunfalls für eine Freizeitaktivität einer Minderjährigen während der Einführungswoche zu ihrem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bei den dort bestehenden Rahmenbedingungen als gegeben angesehen (Urteil vom 06.10.2020, Az. B 2 U 13/19 R). In der Rubrik »Recht« wird das Urteil dargestellt. Der Beitrag findet sich online unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 4/2021, S. 166-168
Weitere Artikel zu den verwendeten Schlagworten finden:
4x jährlich die aktuelle Ausgabe pünktlich erhalten und online Zugriff auf alle PDF-Dateien: