Der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Klaus Hinze, nimmt Stellung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Das Gesetz wurde im März im Bundestag und im Bundesrat verabschiedet und tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 2/2021, S. 65-65
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