Roll, Sigmar

Wer zu spät prüfen lässt, der riskiert Maßnahmen der Aufsicht.

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 1/2021

Der 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat – im Rahmen einer sog. Nichtzulassungsbeschwerde – bestätigt, dass sich die sog. Privilegierung (d.h. Schutz vor aufsichtlichen Maßnahmen, solange der Beurteilungsspielraum nicht überschritten ist) bei vorlagefähigen Fernsehsendungen auf eine Vorlage bei der Freiwilligen Selbstkontrolle vor der Erstausstrahlung beschränkt (Beschluss vom 01.09.2020, Az. 7 ZB 18.1183). Im Fokus steht ein konkreter Fall, in dem die KJM eine Prüfgruppe mit einer ausgestrahlten Sendung befasst hat, die einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 JMStV in Form einer Entwicklungsbeeinträchtigung für unter Zwölfjährige feststellte und die verwaltungsrechtliche Maßnahme einer Beanstandung empfahl. Der Beitrag findet sich online unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 1/2021, S. 27-32

Download

KJug

4x jährlich die aktuelle Ausgabe pünktlich erhalten und online Zugriff auf alle PDF-Dateien: