Der 21. Senat des OLG München hat die Haftung eines Veranstalters und des Leiters einer Jugendfreizeit für einen Unfall eines neunjährigen Kindes mit einem Schnitzmesser bejaht (Urt. v. 29.07.2019, Az.: 21 U 2981/18). Der Beitrag findet sich online unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2020, S. 117-120
Weitere Artikel zu den verwendeten Schlagworten finden:
4x jährlich die aktuelle Ausgabe pünktlich erhalten und online Zugriff auf alle PDF-Dateien: