Der 12. Senat des Oberlandesgerichts Hamm – zuständig für Streitsachen im Familienrecht – ist in einem Urteil zum Ergebnis gekommen, dass die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch durch eine Minderjährige – jedenfalls in diesem Einzelfall – durch die Minderjährige selbst alleinverantwortlich getroffen werden kann (Beschluss vom 29.11.2019, Az. 12 UF 236/19). Beitrag online unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 2/2020, S. 72-76
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