Auf Bundesebene wird aktuell beraten, wie die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden können. Bis Ende 2019 soll ein konkreter Vorschlag vorliegen. Die Frage der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz wird aus rechtlicher Perspektive diskutiert. Die explizite Aufnahme bietet u.a. die Gelegenheit, dem umfassenden Verständnis von Kinderrechten nach der UN-KRK, welches neben Schutzprinzipien auch ausdrücklich Förder- und Beteiligungsrechte beinhaltet, Geltung zu verschaffen. Beitrag zum Download unter: http://www.bag-jugendschutz.de/recht_jugendschutzfrage.html
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 4/2019, S. 166-166
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