Das Landgericht Hildesheim hat einem Vater, der zwei Monate unbezahlt zu Hause geblieben war, um sein Kind im Alter von 12 Monaten zu Hause zu betreuen, bis ein Krippenplatz zur Verfügung stand, Schadensersatz wegen Amtshaftung des Jugendhilfeträgers zuerkannt (Urteil vom 25.05.2018, Az. 5 O 157/17). Im Beitrag in der Rubrik Recht und Rechtsprechung wird das Urteil in Auszügen wiedergegeben und kommentiert. https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 4/2018, S. 159-165
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