Am 3. Mai 2008 ist die Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen in Kraft getreten. Sie enthält eine Vielzahl spezieller Regelungen, die auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmt sind. Neben Fragen der allgemeinen Teilhabe wird insbesondere die Umsetzung des Art. 24 BRK »Bildung« in Deutschland kontrovers diskutiert. Nach einigen zentralen Daten zur Zahl, Struktur und Lebenssituation von Kindern mit Behinderung steht die Diskussion der Frage der Auswirkungen des gemeinsamen Unterrichts auf die Bildung(schancen) von Kindern mit Behinderung, aber auch auf Kinder ohne Behinderung im Mittelpunkt.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2018, S. 79-83
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