Roll, Sigmar

Unterschiede zwischen kommerziell und gemeinnützig veranstalteten Jugendreisen

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 1/2018

In der Rubrik Recht und Rechtsprechung steht ein Urteil des 13. Senats des Finanzgerichts Köln im Mittelpunkt, in dem Kriterien für nicht-kommerziell veranstaltete Jugendreisen aus steuerrechtlicher Sicht beurteilt wurden. Das Urteil mit dem Az. 13 K 1160/13 – n.rkr., stammt vom 19.01.2017. Der Leitsatz des Bearbeiters lautet: Die Veranstaltung von Jugendreisen durch einen Verein ist nur dann als gemeinnützig anzusehen, wenn die wirtschaftliche Betätigung sich von einem kommerziellen Veranstalter unterscheidet etwa durch besondere erzieherische Förderung, besonderes Augenmerk auf den Jugendschutz, optimierten Betreuungsschlüssel oder die besondere Zielgruppe sozial benachteiligter junger Menschen. Der Artikel findet sich unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 1/2018, S. 22-27

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