Nikles, Bruno W.

Jugendschutz in den Kinder- und Jugendberichten.

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 3/2017

In § 84 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII wird die Bundesregierung verpflichtet, einmal in jeder Legislaturperiode »einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe« vorzulegen. Im Februar 2017 wurde dementsprechend der nunmehr 15. Kinder- und Jugendbericht vorgelegt. Auch der Kinder- und Jugendschutz findet sich darin – mehr oder weniger.

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2017, S. 105-108

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