Im Beitrag wird ein Urteil dokumentiert, das sich mit der Nutzung des Messengerdienst »WhatsApp« vor dem Hintergrund des sog. Sextings beschäftigt. Nachdem Vorfälle sexueller Belästigung durch Textnachrichten bekannt geworden waren, hat das Familiengericht beim Amtsgericht Bad Hersfeld zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung Anordnungen an die Erziehungsberechtigten erlassen, wie sie den Umgang ihrer Kinder mit modernen Kommunikationsmedien regeln und kontrollieren sollen.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 4/2016, S. 156-162
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