Die Jugendschutzfrage: Das Jugendschutzgesetz regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Es erstreckt sich jedoch nicht auf den Privatbereich. Es stellt sich daher die Frage, wann liegt Öffentlichkeit im Sinne des Jugendschutzgesetzes vor?
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2016, S. 118-118
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