Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat ein Ermittlungsverfahren eingestellt, in dem es um Verbreitung von Pornographie im Internet ohne Beachtung der Vertriebsbeschränkungen ging, die gesetzlich aus Jugendschutzgründen festgelegt worden sind (Entscheidung vom 30.06.2015, Az. 32 Js 23303/13).
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 2/2016, S. 68-72
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