Die Auffassung des Amtsgerichts – Familiengericht – Bremerhaven, wonach Kinder von ihren Eltern Schadensersatz verlangen können, wenn diese vom Sparbuch der Kinder unklare Abhebungen getätigt haben, ist vom 4. Senat des Oberlandesgerichts Bremen in einer Entscheidung zur Verfahrenskostenhilfe als rechtlich zutreffend angesehen worden (Beschluss vom 03.12.2014; Aktenz. 4 UF 112/14). Der Autor kommentiert in der Rubrik "Recht und Rechtsprechung" das Urteil und stellt die wichtigsten Aspekte heraus.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 3/2015, S. 99-104
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