Gutknecht, Sebastian

Juristische Expertise zum § 14 SGB VIII

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 2/2015

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein eigenständiger Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe und gesetzlich verankert in § 14 SGB VIII. Die Leistungen richten sich direkt an junge Menschen und Erziehungsberechtigte mit dem Ziel einer Befähigung zum Schutz vor gefährdenden Einflüssen. Die Maßnahmen sollen eine persönlichkeitsstärkende Wirkung entfalten und so zur Verwirklichung des Rechts junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beitragen. Im Beitrag werden die juristischen Implikationen dargestellt und bewertet. Der Beitrag basiert auf einem umfangreichen Gutachten des Autors für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz.

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 2/2015, S. 41-46

Weitere Artikel zu den verwendeten Schlagworten finden:

KJug

4x jährlich die aktuelle Ausgabe pünktlich erhalten und online Zugriff auf alle PDF-Dateien: