Kokott-Weidenfeld, Gabriele

Brauchen wir so viele Gesetze zum Kinderschutz?

in Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) Heft 1/2014

Seit dem 1. Januar 2012 ist das sogenannte Bundeskinderschutzgesetz in Kraft, das den Kinderschutz in Deutschland verbessern soll. Wesentlicher Kern dieses neuen Gesetzes ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz - KKG. Angesichts der bereits vorhandenen Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen zum Kindeswohl und Kinderschutz stellt sich die Frage, inwieweit das KKG wirklich Neues bietet und tatsächlich bewirken kann. Im Beitrag werden die Bestimmungen des Gesetzes näher betrachtet.

In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 1/2014, S. 18-22

KJug

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