Prävention zielt darauf ab, Schäden vorzubeugen oder zu reduzieren. Mit Blick auf die Verhältnisprävention bedeutet dies die Einflussnahme auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die sich z. B. auf das Alkoholkonsumverhalten Jugendlicher auswirken. Zu nennen sind hier u.a. die Verfügbarkeit von Alkohol, die Preis- und Steuerpolitik sowie die Regulierung der Werbung für Alkohol. Gesetzgeberische Maßnahmen sind damit das Mittel der Verhältnisprävention.
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 2/2010, S. 40-42
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